Wir erabeiten auf Wunsch eine erbschaftssteuerliche Analyse und beraten Sie
bei der Gestaltung Ihres Testamentes aus erbschaftssteurlicher Sicht bis hin zur vorweggenommenen Vermögensübergabe.
Dabei berücksichtigen wir sowohl die steuerlichen Aspekte als auch die
Sicherstellung der Versorgung des überlebenden Ehegatten.