Wir prüfen zusammen mit Ihnen, ob aktuell oder später beim Bezug von Renten eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht.
Falls notwendig stellen wir für Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Nichtveranlagung, so dass die Bank die Zinseinnahmen vom Steuerabzug freistellt.
Für Rentner im Ausland, die eine Rente aus Deutschland beziehen, prüfen wir bestehende Wahlmöglichkeiten anhand der individuellen Verhältnisse und erstellen ggf. die notwendige Steuererklärung.